Versicherung zum Kurzzeitkennzeichen
Durch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wird nachgewiesen, dass Versicherungsschutz bei einer Versicherungsgesellschaft besteht. Der Versicherungsnehmer erhält eine siebenstellige Nummer (eVB Nummer), mit welcher er bei der Zulassungsstelle seinen Versicherungsschutz bestätigen kann. Die Papierform ist nicht erforderlich.Versicherungsdauer
Versicherungsdauer
Kaskoschutz
Eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung wird bei Kurzzeitkennzeichen nicht angeboten. Diesen Versicherungsschutz bietet in der Regel keine Versicherungsgesellschaft an. Nur durch eine Sondervereinbarung mit der Versicherung könnte man Kaskoschutz für ein Kurzzeitkennzeichen erhalten.
Verrechnung
Einige Versicherungen bieten dem Kunden an die Kosten für die Kurzzeitversicherung mit der normalen Versicherung zu verrechnet, wenn der Kunde im Anschluss an die Nutzung des Kurzzeitkennzeichens bei dieser Gesellschaft sein Fahrzeug auch mit amtlichen Kennzeichen versichert. Das bedeutet, dass die Kosten in den normalen Beitrag mit einfließen. Dies entfällt auf unserer Website da wir keine Anschlussversicherung anbieten.
Versicherungs-Nachweis
Die Versicherungsgesellschaft übergibt die Daten vom Versicherungsnehmer an das GDV-System. Hierbei erhalten alle deutschen Zulassungsstellen die Daten vom Versicherungsnehmer. Anhand der siebenstelligen eVB Nummer kann die Zulassungsstelle den Versicherungsschutz abrufen.
Im Ausland hingegegen haben die Behörden keinen schnellen Zugriff auf den gültigen Versicherungschutz. Sie müssen erst einen Antrag nach Deutschland verschicken oder mit einem deutschen Vermittler telefonisch die Daten abgleichen. Jedoch erhalten sie dadurch keinen amtlichen Nachweis und es fehlt ihnen die Möglichkeit die Daten zu überprüfen. Aus diesem Grund akzeptieren nicht alle Länder das Kurzzeitkennzeichen.
Versicherungshöhe
Die Deckungssumme bei Kurzzeitkennzeichen entspricht der Deckungssumme der normalen KFZ-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung deckt Folgendes ab:
- Personenschaden/Körperschaden bis zu 7,5 Millonen Euro pro Schadensfall
- Sachschaden bis zu 1 Million Euro pro Schadensfall
Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich festgelegt und bei allen Versicherungsgesellschaften gleich.